BENUTZERLIZENZ

FÜR TELEGEST® SOFTWARE.

Lizenzvertrag für Endbenutzer:

BENUTZERHINWEIS:
BITTE LESEN SIE DIESEN LIZENZVERTRAG SORGFÄLTIG DURCH. WENN SIE DIE SOFTWARE IN TEILEN ODER VOLLSTÄNDIG VERWENDEN, AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESES VERTRAGES, EINSCHLIESSLICH UND IM BESONDEREN DIE FOLGENDEN EINSCHRÄNKUNGEN: (a) VERWENDUNG GEMÄSS ABSCHNITT 2; (b) ÜBERTRAGBARKEIT GEMÄSS ABSCHNITT 4; (c) GEWÄHRLEISTUNG GEMÄSS ABSCHNITT 6 UND 7; UND (d) HAFTUNG GEMÄSS ABSCHNITT 8. SIE BESTÄTIGEN, DASS DIESER VERTRAG EBENSO EINKLAGBAR IST WIE JEDER ANDERE SCHRIFTLICHE, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN UNTERZEICHNETE VERTRAG. WENN SIE DEN BEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, VERWENDEN SIE BITTE DIESE SOFTWARE NICHT. WENN SIE DIE SOFTWARE AUF EINEM DATENTRÄGER (z. B. CD) ERWORBEN HABEN, OHNE DIE MÖGLICHKEIT DER ÜBERPRÜFUNG DIESES LIZENZVERTRAGES, UND SIE DIESEM VERTRAG NUN NICHT ZUSTIMMEN, ERHALTEN SIE IHREN KAUFPREIS IN VOLLER HÖHE ZURÜCKERSTATTET, WENN SIE (A) DIE SOFTWARE NICHT VERWENDEN UND (B) DIE NICHT VERWENDETE SOFTWARE BINNEN DREISSIG (30) TAGEN AB KAUFDATUM UNTER VORLAGE IHRES KAUFBELEGS BEI IHREM HÄNDLER ZURÜCKGEBEN.

1. Definitionen.
"Software" umfasst (a) den gesamten Inhalt der Dateien, Diskette(n), der CD-ROM(s) oder eines anderen Datenträgers, mit dem dieser Vertrag geliefert wird. Dazu gehören unter anderem (i) Computerinformationen und Software von Emmetel oder Dritten; (ii) dazugehörige Begleitmaterialien oder -Dateien in schriftlicher Form ("Dokumentation"); sowie (iii) Schrifttypen und (b) alle Upgrades, modifizierte Versionen, Updates, Ergänzungen sowie Kopien der Ihnen von Emmetel lizenzierten Software (im Weiteren als "Updates" bezeichnet). Der Begriff "Verwendung" bezieht sich auf den Zugriff, die Installation, das Herunterladen, Kopieren oder eine anderweitige Nutzung der Funktionen der Software gemäß der Dokumentation. "Zulässige Anzahl" bedeutet eine (1), sofern dies nicht anderweitig in einem gültigen, von Emmetel gewährten Lizenzvertrag (z. B. Mehrfachlizenz - "Volume License") festgelegt ist. Der Begriff "Computer" steht für ein elektronisches Gerät, das Informationen in digitaler oder ähnlicher Form aufnehmen und in ein spezielles Resultat entsprechend einer Befehlsfolge umformen kann. Emmetel steht für March Manuel, Franz von Fenner 7, 39040 Margreid Italien.

2. Softwarelizenz.
Solange Sie den Bedingungen dieses Lizenzvertrages für Endbenutzer (dieser "Vertrag") zustimmen, gewährt Ihnen Emmetel eine nicht-exklusive Lizenz zur Verwendung der Software zu den in der Dokumentation beschriebenen Zwecken. Produkte von Dritten, die in der Software enthalten sind, können anderen Geschäftsbedingungen unterliegen.

2.1. Allgemeine Verwendung.
Sie dürfen Kopien der Software bis zur zulässigen Anzahl an Client Computern auf Ihrem Computer installieren und verwenden.

2.2. Verwendung und Verteilung auf einem Server.
Vorbehaltlich der Bedingungen dieses Vertrags dürfen Sie eine Kopie dieser installieren. Falls nicht ausdrücklich hierin gestattet, ist jede andere Verwendung der Software auf einem Server oder in einem Netzwerk unzulässig, einschließlich (i) der direkten Verwendung oder der Verwendung über Befehle, Daten oder Anweisungen von oder an einen anderen Computer bzw. (ii) der Verwendung für ein internes Netzwerk, Internet- oder Web-Host-Dienste. Der Endbenutzer darf insgesamt eine (1) Installation am Server durchführen. Dies gilt für Telegest Hotel, Telegest Office und Telegest SMS. Falls es sich um ein internes Netzwerk handelt, dürfen alle Client Computer, NUR mit Telegest Net, versehen werden. Es ist NICHT erlaubt Telegest Hotel, Telegest Office oder Telegest SMS mehrfach, auf Servern, oder Client Computern zu installieren.

2.3. Sicherungskopie.
Sie sind zur Erstellung einer Sicherungskopie der Software unter der Voraussetzung berechtigt, dass diese Sicherungskopie auf keinem Computer installiert und verwendet wird. Eine Übertragung der Rechte zur Erstellung einer Sicherungskopie ist nicht zulässig, es sei denn, es werden sämtliche Rechte an der Software gemäß Abschnitt 4 übertragen.

2.4. Anwendung auf Heimcomputern.

Sie können als Hauptbenutzer eines Computers, auf dem die Software installiert ist, die Software nicht auch auf einem Ihrer Heimcomputer installieren.

2.5 Verwendung über DFÜ - Netzwerk.

Der Endbenutzer darf insgesamt eine (1) Installation am Server durchführen. Dies gilt für Telegest Hotel, Telegest Office und Telegest SMS. Falls es sich um ein DFÜ - Netzwerk handelt, dürfen alle Client Computer, NUR mit Telegest Net, versehen werden. Es ist NICHT erlaubt Telegest Hotel, Telegest Office oder Telegest SMS mehrfach, auf Servern, oder Client Computern zu installieren. Telegest Net darf jedoch mit verschiedenen Servern, die jeweils mit einer gültigen Lizenz versehen sind, verbunden werden.

3. Geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte.

3.1 Titel.
Die Software und sämtliche Kopien dieser Software, die Sie durch diese Lizenz berechtigt sind anzufertigen, sind geistiges Eigentum von und gehören Emmetel und seinen Lieferanten. Struktur, Organisation und Code der Software stellen wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen von Emmetel und seinen Lieferanten dar. Die Software ist urheberrechtlich geschützt, einschließlich des Urheberrechts der Vereinigten Staaten, internationaler Verträge und anwendbarer Gesetze des Landes, in dem sie verwendet wird. Die Software darf ausschließlich im Rahmen der Bestimmungen des Abschnitts 2 ("Softwarelizenz") kopiert werden. Alle Kopien, die Sie gemäß des vorliegenden Vertrags anfertigen dürfen, müssen dieselben Urheberrechts- und Eigentumshinweise enthalten wie die Originalsoftware.

3.2 Reverse Engineering.
Sofern Sie keine ausdrückliche anderweitige Genehmigung von Emmetel haben, verpflichten Sie sich, die Software weder zu ändern noch zu übersetzen oder anzupassen. Sie verpflichten sich ebenfalls, die Software nicht zu dekompilieren, zu disassemblieren, reverse engineering vorzunehmen oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode der Software zu ermitteln, ausgenommen in dem Maße, in dem Sie gemäß geltendem Recht reverse engineering oder eine Dekompilierung vornehmen dürfen, weil Sie die Software dekompilieren müssen, um ihre volle Funktionsfähigkeit oder Interoperabilität mit anderen Computerprogrammen von Emmetel zu erreichen, und Sie zuerst bei Emmetel nach den dazu notwendigen Informationen nachgefragt haben, und Emmetel solche Informationen Ihnen nicht bereitgestellt hat. Emmetel behält sich das Recht vor, für die Bereitstellung dieser Informationen angemessene Bedingungen aufzustellen und eine angemessene Gebühr zu verlangen. Alle von Emmetel zur Verfügung gestellten oder von Ihnen gemäß dieses Vertrages selbst erworbenen Informationen dürfen nur zu dem hier genannten Zweck verwendet, keinem Dritten zugänglich gemacht oder zum Erstellen anderer Software verwendet werden, die im Wesentlichen der Originalsoftware entspricht.

3.3 Funktionalitäten.
Die Software kann Merkmale und Funktionalitäten enthalten, die deaktiviert oder grau schattiert erscheinen Die Funktionalitäten werden nur aktiviert, wenn Vertragsbestimmungen, von den Vertreibern der Software, akzeptiert werden, Sie sind damit einverstanden, nicht auf deaktivierte Funktionalitäten zuzugreifen und keinen derartigen Versuch zu unternehmen oder auf sonstige Weise die Erlaubnis zu umgehen, die die Aktivierung derartiger Funktionalitäten kontrolliert.

3.4 Marken.
Die Verwendung von Marken erfolgt gemäß anerkannter Geschäftspraktiken. Dies umfasst die Kennzeichnung der Namen von Markeneigentümern. Marken dürfen nur verwendet werden, um mit der Software gefertigte Ausdrucke zu kennzeichnen. Eine solche Verwendung verleiht Ihnen keine Eigentumsrechte an der Marke.

3.5 Reservierung.
Ausgenommen der hierin enthaltenen Ausführungen, gewährt Ihnen dieser Vertrag keinerlei geistige Eigentumsrechte oder gewerbliche Schutzrechte an der Software und Emmetel behält sich alle hierin nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

4. Übertragung.
Sie dürfen die Software weder in Teilen noch als Ganzes vermieten, verpachten, unterlizenzieren, verleihen oder das Kopieren der Software auf den Computer eines anderen Benutzers genehmigen, ausgenommen in den hier ausdrücklich erlaubten Fällen. Sie dürfen jedoch alle Ihre Rechte zur Verwendung der Software an eine andere natürliche oder juristische Person unter der Voraussetzung übertragen, dass (a) Sie den vorliegenden Vertrag, die Software und sonstige Software oder Hardware, die mit der Software geliefert oder auf dieser vorinstalliert ist, einschließlich aller Kopien, Updates und früherer Versionen sowie aller Kopien der Schriftarten, die in andere Formate konvertiert wurden, an diese natürliche oder juristische Person übertragen, (b) Sie keine Kopien, einschließlich Sicherungskopien und sonstiger Kopien, die auf einem Computer gespeichert sind, zurückbehalten und (c) der Empfänger die Bestimmungen dieses Vertrags sowie sonstige Bestimmungen akzeptiert, nach denen Sie die Softwarelizenz legal erworben haben. Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen, dürfen Sie keine Schulungs-, Vorab- oder Musterkopien der Software übertragen.

5. Mehrbetriebssystem-Software/Mehrsprachen-Software/Software auf zwei Datenträgern/Mehrfachkopien/Pakete/Updates.
Wenn die Software verschiedene Betriebssysteme und Sprachen unterstützt oder Sie die Software auf verschiedenen Datenträgern, in mehrfacher Ausfertigung oder im Paket mit anderer Software erhalten, darf die Gesamtanzahl der Computer, auf denen alle Versionen der Software installiert werden, die zulässige Anzahl nicht überschreiten. Nicht verwendete Versionen oder Kopien solcher Software dürfen nicht vermietet, unterlizenziert, verliehen oder übertragen werden. Wenn die Software ein Update einer vorherigen Version der Software darstellt, müssen Sie über eine gültige Lizenz für die vorherige Version verfügen, um das Update verwenden zu dürfen. Wenn Sie ein Update der Software erwerben, dürfen Sie die alte Version nach Erhalt des Updates weiterverwenden, um Ihnen die Umstellung auf die neue Version zu erleichtern. Dieses Recht wird Ihnen nur unter der Bedingung gewährt, dass das Update und die alte Version auf demselben Computer installiert sind und die alte Version oder Kopien davon nicht an einen Dritten bzw. auf einen anderen Computer übertragen werden, außer es werden alle Kopien des Updates ebenfalls an einen Dritten bzw. auf einen anderen Computer übertragen. Sie bestätigen, dass sämtliche Verpflichtungen von Emmetel zur Unterstützung der alten Version der Software nach dem Erhalt des Updates beendet sind.

6. GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS.
Die Software wird Ihnen "WIE BESEHEN" zur Verfügung gestellt, Emmetel schließt jegliche Gewährleistung bezüglich ihrer Verwendung und Leistungsfähigkeit aus. EMMETEL UND SEINE LIEFERANTEN KÖNNEN KEINE GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE LEISTUNGSFÄHIGKEIT DER SOFTWARE ODER DIE ERZIELTEN ARBEITSERGEBNISSE BEI VERWENDUNG DER SOFTWARE ÜBERNEHMEN. EMMETEL UND SEINE LIEFERANTEN GEWÄHREN KEINE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN (AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDER NATUR, DIE ENTWEDER AUS EINER GESCHÄFTSBEZIEHUNG ODER EINEM HANDELSBRAUCH ENTSTEHEN, ODER AUS GESETZLICHEN, GEWOHNHEITSRECHTLICHTEN ODER ANDEREN VORSCHRIFTEN ABGELEITET WERDEN) HINSICHTLICH MARKTGÄNGIGKEIT, RECHTSMÄNGELFREIHEIT, INTEGRIERUNG ODER BRAUCHBARKEIT FÜR BESTIMMTE ZWECKE, ES SEI DENN, DERARTIGE GARANTIEN, ZUSICHERUNGEN, BESTIMMUNGEN ODER BEDINGUNGEN SIND GEMÄSS GELTENDEM RECHT DER JEWEILIGEN RECHTSORNDUNG VORGESCHRIEBEN UND KÖNNEN NICHT EINGESCHRÄNKT WERDEN.

7. Zusätzliche Bedingungen für die Vorabversion.
Wenn es sich bei dem von Ihnen mit dieser Lizenz erworbenen Produkt um eine unverkäufliche Vorabversion bzw. um Beta-Software handelt ("Vorabversionssoftware"), gelten die Bedingungen des folgenden Abschnitts. Wenn die in diesem Abschnitt aufgeführten Bedingungen im Widerspruch zu anderen in diesem Vertrag aufgeführten Bedingungen stehen, gelten die Bedingungen dieses Abschnitts vor allen anderen für die Vorabversionssoftware aufgeführten Bedingungen, soweit dies für die Lösung des Widerspruchs notwendig ist. Sie bestätigen, dass es sich bei der Software um eine Vorabversion handelt, die nicht das endgültige Produkt von Telegest darstellt, und in der Fehler und Funktionsstörungen sowie andere Probleme auftreten können, die zu einem System- oder Hardwareabsturz bzw. zu Datenverlust führen können. Die Vorabversionssoftware wird Ihnen daher "WIE BESEHEN" zur Verfügung gestellt, und Emmetel schließt sämtliche Garantie- oder Haftungsgewährleistungen Ihnen gegenüber aus. IN RECHTSORDNUNGEN, IN DENEN FÜR VORABVERSIONSSOFTWARE KEIN HAFTUNGSAUSSCHLUSS SONDERN NUR EINE EINSCHRÄNKUNG DESSEN ZULÄSSIG IST, BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON EMMETEL UND SEINEN ZULIEFEREN AUF INSGESAMT FÜNFZIG EURO (€ 50). Sie bestätigen, dass Emmetel Ihnen weder zugesichert noch garantiert hat, die Vorabversionssoftware zu einem zukünftigen Zeitpunkt allgemein anzukündigen bzw. zur Verfügung zu stellen. Sie bestätigen ferner, dass Emmetel weder ausdrücklich noch stillschweigend Ihnen gegenüber verpflichtet ist, die Vorabversionssoftware öffentlich anzukündigen oder anzubieten, und dass Emmetel kein Produkt zur Verfügung stellen muss, dass der Vorabversionssoftware ähnlich oder mit ihr kompatibel ist. Sie bestätigen hiermit, dass jegliche Forschungs- oder Entwicklungsarbeit, die Sie in Bezug auf die Vorabversionssoftware bzw. zugehörige Produkte ausführen, Ihr alleiniges Risiko ist. Wenn Sie von Emmetel während der Laufzeit dieses Vertrags zu Feedback aufgefordert werden, stellen Sie die entsprechenden Daten, die sich aus dem Testen und Verwenden der Software ergeben, mit entsprechenden Fehlerberichten zur Verfügung. Wenn Sie die Vorabversionssoftware im Rahmen eines gesonderten schriftlichen Vertrags erworben haben, wie z. B. dem Lizenzvertrag für unveröffentlichte Produkte von Emmetel, unterliegt ihre Verwendung ebenfalls einem solchen Vertrag. Sie bestätigen, dass Sie die Vorabversionssoftware nicht unterlizenzieren, verleasen, vermieten, verleihen oder übertragen dürfen, und Sie garantieren, dass Sie von solchen Vorgehensweisen absehen werden. Sie stimmen zu, dass Sie bei Erhalt einer späteren unveröffentlichten Version der Vorabversionssoftware bzw. bei Erhalt einer kommerziellen Vollversion von Telegest, sei es als Einzelprodukt oder als Teil eines Gesamtproduktes, die zuvor von Emmetel erhaltene Vorabversionssoftware vernichten oder zurückgeben, und dass Sie sich an die Bedingungen des Lizenzvertrag für Endbenutzer einer solchen späteren Version der Vorabversionssoftware halten. Ungeachtet irgendwelcher gegenteiliger Bestimmungen in diesem Abschnitt, müssen Sie, wenn Sie außerhalb von Italien ansässig sind, alle unveröffentlichten Versionen der Vorabversionssoftware dreißig (30) Tage nach Abschluss des Testvorgangs vernichten oder zurückgeben, sofern dieses Datum vor dem Datum liegt, an dem Emmetel die veröffentlichte (kommerzielle) Version zum ersten Mal kommerziell anbietet.

8. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
EMMETEL UND SEINE LIEFERANTEN ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG FÜR SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN JEGLICHER ART SOWIE FÜR FOLGESCHÄDEN, MITTELBARE, ZUFÄLLIGE, INDIREKTE, STRAFSCHÄDEN, BESONDERE ODER SONSTIGE SCHÄDEN SOWIE FÜR FORDERUNGEN ODER SCHADENSERSATZANSPRÜCHE AUS ENTGANGENEM GEWINN BZW. VERLUSTEN, AUCH WENN EIN VERTRETER VON TELEGEST ÜBER DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER VERLUSTE, SCHÄDEN, ANSPRÜCHE ODER KOSTEN BZW. ÜBER FORDERUNGEN DRITTER UNTERRICHTET WAR. DIE VORGENANNTEN BESCHRÄNKUNGEN UND AUSSCHLÜSSE GELTEN NUR SOWEIT NACH ANWENDBAREN ZWINGENDEN VORSCHRIFTEN DES NATIONALEN RECHTS ZULÄSSIG. DIE GESAMTE HAFTUNG VON EMMETEL UND SEINER LIEFERANTEN IM RAHMEN DIESES VERTRAGES, OB VERTRAGLICH ODER IN UNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT) BEGRÜNDET, IST AUF DEN BETRAG BEGRENZT, DER FÜR DIE SOFTWARE ENTRICHTET WURDE. Emmetel handelt im Namen seiner Lieferanten ausschließlich zum Zweck der Ablehnung, des Ausschlusses und/oder der Einschränkung von Verpflichtungen, Gewährleistungen oder Haftung gemäß dieses Vertrags, ansonsten aber handelt Emmetel nicht im Auftrag seiner Lieferanten.

9. Ausfuhrbestimmungen.
Sie verpflichten sich, die Software nicht auf eine Weise zu verwenden bzw. nicht in ein Land zu versenden, zu übertragen oder auszuführen, in das laut Ausfuhrbestimmungen Italiens bzw. anderer Ausfuhrgesetze, -beschränkungen oder -regelungen (im Folgenden als, Ausfuhrgesetze" bezeichnet) eine Ausfuhr untersagt ist. Unterliegt die Software darüber hinaus der Ausfuhrkontrolle gemäß den Ausfuhrgesetzen, sichern Sie zu, dass Sie weder Staatsangehöriger noch Ansässiger eines Landes sind, für das ein Embargo verhängt wurde (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Iran, Irak, Syrien, Sudan, Libyen, Kuba, Nordkorea und Serbien) und für Sie kein Verbot nach den Ausfuhrgesetzen gilt, die Software entgegenzunehmen. Alle Rechte zur Verwendung der Software werden unter der Bedingung entzogen, wenn Sie sich nicht an die Bedingungen dieses Vertrags halten.

10. Allgemeine Bestimmungen.
Wenn es sich herausstellt, dass ein Teil des vorliegenden Vertrags ungültig oder nicht durchsetzbar ist, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit des übrigen Vertrags davon nicht berührt. Dieser Vertrag darf die gesetzlichen Rechte keiner Partei beeinträchtigen, die als Verbraucher handelt. Eine Änderung des vorliegenden Vertrags ist nur in schriftlicher Form zulässig, die von einem bevollmächtigten Vertreter von Emmetel unterzeichnet werden muss. Von Emmetel gewährte Lizenzen von Updates können zusätzliche bzw. andere Bestimmungen enthalten. Dies ist der vollständige Vertrag zwischen Ihnen und Emmetel bezüglich der Software Telegest. Er ersetzt alle bisherigen Erklärungen, Besprechungen, Zusicherungen, Mitteilungen oder Werbungen mit Bezug zur Software.

11. Erfüllung des Lizenzvertrags.
Unternehmen und Organisation sind hiermit verpflichtet, nach Aufforderung von Emmetel oder einem Bevollmächtigten von Emmetel innerhalb von dreißig (30) Tagen vollständig zu belegen und zu bestätigen, dass die Verwendung jedweder Software zum Zeitpunkt der Anfrage gemäß den Bestimmungen gültiger Emmetel-Lizenzen erfolgt. Wenn Sie Fragen zu diesem Vertrag haben oder Informationen zu Telegest wünschen, wenden Sie sich bitte an die Niederlassung Ihres Zuständigkeitsbereiches.

TELEGEST ist eine eingetragene Marke von EMMETEL in Italien und/oder anderen Ländern.

Emmetel 19/10/2006